Art. 1 GG und die Datensammlerei
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13.11.2013 12:57 Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #1
Unlängst wurde ich aus gegebenem Anlass auf Art. 1, Abs. 1 GG aufmerksam gemacht, und dabei habe ich festgestellt, dass in Sachen NSA & Co. wesentlich mehr Handlungsbedarf besteht, als heute so allgemein gesagt wird. Ich zitiere den Artikelabsatz:
Zitat:Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Bisher habe ich diesen Artikel vorwiegend als Allgemeinplatz verstanden. Nun aber ist mir der zweite Teil bewusst aufgefallen. Ich denke, dass dieser Artikelabsatz ein ziemlich eindeutiger Appell an den Staat ist, die Integrität seiner Bürger unter allen Umständen zu wahren. In den vergangenen Monaten habe ich des öfteren gelesen, dass der Staat schon immer so viel wie möglich über seine Bürger wissen wollte. Ziel dabei sei es, möglichst früh über potenzielle Aufstände und derlei in Erfahrung bringen zu können. Demokratien sind in dieser Beziehung wohl nicht unbedingt anders als andere Staatsformen. Betreffend NSA und Konsorten erscheint es mir eindeutig, dass dieser GG-Artikel bislang verletzt wurde. Denn ein ausgespähter Mensch ist in seiner Würde verletzt. Ist es nicht so, dass das Grundgesetz nicht auch über etwaige bilaterale Verträge steht, und wenn es Verträge aus der Nach-Besatzungszeit sind? Wenn dem so ist, sollte der Staat viel energischer gegen die Datenschnüffelei vorgehen, und nicht so halbherzig agieren wie es heute der Fall ist. |
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13.11.2013 22:14 RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #2
Ein Problem dürfte sein, dass die Würde gar nicht einheitlich definiert ist!
http://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrde Und die Überwachung dient ja aus behaupteten Sicht der Überwacher dem Schutz der Würde! Man muss sich nur mal erinnern, wie der Stasi- Chef Erich Mielke auf die Wende in der DDR und seinen Sturz reagierte: "Ich liebe euch doch alle!" Und deswegen war der Chef vom "VEB Horch-Guck-und-Greif" Natürlich teile ich diese Sicht nicht. Vielleicht war der Mielke sogar noch individuell ehrlich, weil er einer Ideoligie diente. Aber heute dienen die Überwacher Machtkreisen. |
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14.11.2013 01:05 RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #3
Auch wenn man das Thema des "Abhören von Freunden" natürlich diplomatisch und stellenweise auch politisch klären muss...
Man muss sich doch nur mal klar machen was wir momentan im Internet treiben. Um es mal mit der Post zu vergleichen wir verschicken offene Postkarten und wundern uns das der Postbote und der Herr im Verteilzentrum sich die Postkarte angucken kann. Hier sehe ich jeden selber in der Pflicht sich um seine "Würde" zu kümmern. Ich kann ja auch nicht vom Staat verlangen das ich ohne Antivirenprogramm ins Netz gehe und mir so nix einfange... Es gibt ja mehrere Programme (auch gratis) die sämtlichen Internetverkehr verschlüsseln (Email über externe Dienste nicht, die brauchen extra Programme) und je nach Programm auch die IP Adresse derer Server einem geben durch entsprechende Umleitungen... siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Virtual_Private_Network Dann währe die Postkarte wenigstens ein "Brief im Umschlag" Und das gewisse Dienste nun sämtlichen Internetverkehr mit andern Programmen entschlüsseln währe zu viel Aufwand. |
n. oben |
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14.11.2013 11:08 RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #4
(14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Man muss sich doch nur mal klar machen was wir momentan im Internet treiben. Um es mal mit der Post zu vergleichen wir verschicken offene Postkarten und wundern uns das der Postbote und der Herr im Verteilzentrum sich die Postkarte angucken kann.Mit einem Unterschied: Auf dem Postweg kann ich auch geschützte Nachrichten an beliebige Menschen verschicken. Im Internet geht das nur, wenn mein Gegenüber den Aufwand betrieben hat, sich die entsprechende Software zu installieren und Schlüssel zu generieren Um beim Vergleich zu bleiben: Briefe sind durch Umschläge ja auch nicht geschützt. (14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Hier sehe ich jeden selber in der Pflicht sich um seine "Würde" zu kümmern. Ich kann ja auch nicht vom Staat verlangen das ich ohne Antivirenprogramm ins Netz gehe und mir so nix einfange...Leider sind viele Menschen nicht willens oder in der Lage, sich z.B. PGP zu installieren oder sicher zu stellen, dass ihr Browser immer per SSL verbindet, wenn das Möglich ist. Auch der Schutz vor Tracking (Firefox-Addons Ghostery, Adblock mit entsprechenden Filterlisten, deaktivieren aller Browser-Plugins, automatisches Löschen von Cookies, …) ist alles andere als trivial. (14.11.2013 01:05)Ronny schrieb: Es gibt ja mehrere Programme (auch gratis) die sämtlichen Internetverkehr verschlüsseln (Email über externe Dienste nicht, die brauchen extra Programme) und je nach Programm auch die IP Adresse derer Server einem geben durch entsprechende Umleitungen...VPN ist meiner Meinung nach kein Schutz, außer für Angreifer im lokalen Netzwerk. Die Verbindung von dir zum VPN-Server bleibt zwar möglicherweise geschützt (falls dein VPN-Anbieter zuverlässig ist), aber die Verbindung vom VPN-Server zum Ziel deiner Kommunikation (Webserver, DNS-Server, Mailserver, …) bleibt weiterhin ungeschützt. Außerdem geht deine Verbindung ständig die gleiche Route, du erhältst also nur eine Adresse irgendwo anders auf der Welt. Und der VPN-Anbieter wird wahrscheinlich im Gegenzug für die Nutzung seines Dienstes ein paar Daten über dich sammeln und weiterverwerten/verkaufen. Gegen letzteres kann man sich mit TOR schützen. |
n. oben |
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10.12.2013 11:10 RE: Art. 1 GG und die Datensammlerei
Beitrag: #5
Hinweis: ab hier fing ursprünglich eine Diskussion um einen Vortrag an - ist abgespaltet nach "Yes, we scan!" (Vortrag Prof. Buchner)
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